Negativzins, Strafzins, Zero-Zins und Wucherzinsen!

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Ein Beitrag vom Nachtwächter am 27.02.2015


Teil 5 der mehrteiligen Reihe über Nullzinspolitik der Notenbanken und deren Folgen.

zum 1. Teil der Serie: Gefangen in der Nullzins-Falle
zum 2. Teil der Serie: Immobilienkredit: Mieten? Ich bin doch nicht blöd!
zum 3. Teil der Serie: Schuld-Sklaven in der Zinsfalle
zum 4. Teil der Serie: EURO-Überlebensstrategie Nullzins-Politik
zum 6. Teil der Serie: Neue Zinsen braucht das Land
zum 7. Teil der Serie: Nullzins-Politik meets Währungsreform
zum 8. Teil der Serie: “Rettung“ einer Währung? Es gibt keine Rettung…


Der Bondaffe sagt:

Der Bondaffe sagt...Es ist Bescherungszeit an den Zinsmärkten. Die Nullzinspolitik der Zentralbanken beschert allen Anlegern etwas völlig Neues. Es ist diesmal etwas ganz anderes, denn es wird nicht auf der Sachebene transportiert sondern auf der Gefühlsebene.

Die Nullzinspolitik gibt den Anlegern das Gefühl bestraft zu werden. Bestraft zu werden dafür, dass man Geld als Liquidität zur Anlage zur Verfügung hat. Die Bestrafung der Geldanleger über die Zentralbank ist einem jahrzehntelangen bewährten und trainiertem guten Gefühl der Anleger, der Geldgier, gewichen.

Startschuss erfolgt

Im Juni 2014 ist der Startschuss erfolgt. Die Botschaften und Handlungen der EZB waren unmissverständlich. Tiefer wird es a) mit dem Leitzins nicht mehr gehen und b) verlangen wir im Hause EZB einen Negativzins für Geldeinlagen der Banken. Im Juni betrug der Satz dann erstmals -0,1%, im September „senkte“ man diesen erneut auf -0,2%.

zinsen prozentDie Banken waren natürlich zögerlich bei der Weitergabe an die Kundschaft, aber je mehr Zeit vergeht und desto alternativloser sich die Lage darstellt, umso schneller werden dann alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Zinsen werden „gesenkt“. Obwohl es im Prinzip eine Erhöhung des Strafzinses bedeutet; aber die andere Variante klingt besser.

Neue Zinsart – Viele Namen

Man tut sich schwer dem bescherten und aufgewachten Anlegerkind zu erklären, was es da genau bekommen hat. Ist das jetzt ein Strafzins, ein Negativzins, ein Nullzins, ein Zero-Zins oder gar ein umgekehrter Schuldzins? Verharmlosendere Naturen in der Schweiz sprechen weitläufig von einer „Kommission“, die aber nur von Ausländern zu entrichten sei.

Festverzinsliche Wertpapiere mit einem nominalen Strafzins zu belegen ist natürlich Unsinn, hier bietet sich die Variante eines Minimalst-Nominalzinses an. Gleichzeitig wird aber der Ausgabekurs der Papiere soweit erhöht, dass der Minimalst-Zins durch die Differenz von Ausgabekurs abzüglich Rückzahlungskurs, über die ganze Laufzeit bis zur Endfälligkeit, vollkommen aufgezehrt wird. Bleibt eine negative Differenz übrig, die der Anleger bezahlt, spricht man von einer „negativen Rendite“. Der Schein nach außen bleibt gewahrt: das Papier hat einen minimalen positiven Nominalzins (versteuern nicht vergessen!), aber eine „negative Verzinsung“.

Außer Spesen, nichts gewesen

zero interest null zinsVariante zwei wäre die Ausgabe realer „Null-Zins-Anleihen“, mit einem Kupon von Null Prozent aber einem Ausgabepreis über 100%. Das wäre dann die klassische „Außer-Spesen-nichts-gewesen“-Variante, dafür aber „absolut sicher“ bis zu einer möglichen Währungsreform. Weniger Magenschmerzen bereitet auch die Bezeichnung „negativer Nominalzins“ oder „negativer Einlagenzins“, wenn man die Anlegerkonten, sei es nun Giro-, Tages- oder Sparkonten direkt mit Strafzinsen belasten möchte.

Girokonten werden in der Regel nicht verzinst und die Bezeichnung „Nullzins-Konto“ trifft diese Art der Verzinsung nicht direkt. Besser wäre die Bezeichnung „Kein-Guthabenzins-Konto“, damit sind sämtliche Illusionen beiseite gewischt, jemals einen positiven Zinsbetrag von seiner Bank zu erhalten. Ob eine Belastung mit einem Negativ-Zins zulässig ist, wäre eine andere Frage. Man wird sehen, ob sich die Banken rechtlich absichern wollen. Genügt eine schriftliche allgemeine Information über den Kontoauszugsdrucker oder übers Online-Banking, oder bedarf es einer besonderen schriftlichen Vereinbarung? Das ist die Frage.

Vielseitigkeit ist gefragt

Die Banken sind vielseitig, Ideenreichtum beim Zins-Abcashen ist gefragt. Ganz in Vergessenheit geraten, aber noch im Betrieb, ist das Modell der „Vorschusszinsberechnung“, wie es in Deutschland für Spareinlagen praktiziert wird. Vorschusszinsen sind dann zu entrichten, wenn der Kunde mehr Geld von seinem Sparkonto abheben will als ihm zur Verfügung steht. Je nachdem sind bestimmte Kündigungsfristen zu beachten (gesetzlich: drei Monate), um an sein Spargeld ohne die Belastung von Vorschusszinsen heranzukommen. Eine direkte Belastung erfolgt in der Regel nicht, der ermittelte Vorschusszinsbetrag wird in der Regel vom ermittelten Zinsbetrag, der am Jahresende dem Anleger gutgeschrieben wird, sofort bei Geldabhebung abgezogen.

sparbuchLassen wir uns also überraschen, ob auch für laufende Konten wie Girokonten eine Art Vorschusszinsberechnung eingeführt wird, wenn Geld abgehoben oder (auch möglich) überwiesen wird. In jedem Fall läuft es auf eine Belastung dieser Kontenart hinaus. Vorschusszinsen im Spareinlagenbereich sind übrigens eine Art „Vorfälligkeitsentschädigung“, wie sie im Kreditbereich praktiziert wird. Egal, ob man vorzeitig mehr von seinem Geld haben will, oder mehr von seinen Schulden tilgen will, die Bank kassiert immer.

Cui bono – Wem nützt es?

Die EZB präsentiert viele volkswirtschaftliche Gründe, warum sie diese Art der Nullzinspolitik verfolgt. Das sind die Beruhigungspillen für das Volk der Marke „Die tun was“. Letztendlich geht es „in Nebeneffekten“ um die Stabilisierung des Bankensystems. Die Banken sind das Herzkreislauf-System, denn nur die Banken können das Geld kräftig durch das Geldsystem pumpen. Wer soll es auch sonst machen? Die Banken müssen auf jeden Fall gestützt werden, sonst bricht alles zusammen.

Und es geht um den Euro, denn „in Zweitrundeneffekten“ kann die EZB nur im Zullzins-Millieu diese gigantischen Berge an Staatsanleihenschulden in Billionen-Höhe aufkaufen, um den EURO zu stabilisieren und in bestimmten Handelsspannen notieren zu lassen. Der dritte Grund für diese Art der Zinspolitik ist in der Staatsverschuldung zu suchen. Es geht primär um die EURO-Staaten, denn diese zahlen für ihre Schulden keine Zinsen mehr und können auch keine mehr bezahlen. Die EZB ist der Garant, dass steigende Belastungen der nationalen Staatshaushalte durch höhere Zinszahlungen ausgeschlossen bleiben. Wie sich das Kräfteverhältnis im Kampf EZB vs. Globaler Bondmarkt entwickeln wird, werden wir bald sehen.

DER BONDAFFE

***

Weiterlesen in Teil 6: Neue Zinsen braucht das Land


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