Ein Beitrag vom Nachtwächter am 11.05.2015
Messerattacke in Belgien: Ein Erlebnis-Bericht
Gefunden bei Hartgeld.com:
“Am späten Samstagabend dieses Wochenendes wurden meine Frau und ich grenznah in Belgien auf dem Weg vom Restaurant zum Auto auf einem Parkplatz von einem Neger mit einem Messer bedroht. Er wollte den Autoschlüssel zu meinem BMW 540i. Statt des Schlüssels zog ich automatisch aber unüberlegt mein SEK-M von Eickhorn.
Der Neger dachte wohl, dass es auf die Größe ankommt und ging zum Angriff über, den ich abwehren konnte. Er stach von innen nach außen durch mein geöffnetes Sakko, das er linksseitig von der Brust bis zum Saum aufschlitzte. Ich schlitzte gleichzeitig seine linke Wange auf. Das ganze dauerte höchstens drei Sekunden, der Neger flüchtete.
Meine Frau hockte auf dem Boden und hatte einen Schreikrampf, der in ein Zittern überging, wie ich es noch nie erlebt habe. So sieht also ein Schock aus. Ich wählte 112 und bestellte eine Ambulanz, das dauerte, da ich [nicht] ortsunkundig war und die Person kein Deutsch und kaum Englisch sprach, ich hingegen kaum Französisch. Ich hatte meine Frau auf den Boden gelegt und hielt ihre gestreckten Beine hoch.
So und nun das Beste: Bevor die Ambulanz da war, kamen drei Streifenwagen angerast, denen sieben Polizisten entsprangen, die mich mit gezogenen Waffen auf den Boden zwangen, mir Handschellen anlegten, mich durchsuchten, mein Messer beschlagnahmten und mich mit zur Wache nahmen. Der Neger hat den Polizeinotruf gewählt und behauptet, ich hätte ihn als „Nigger“ beschimpft und spontan angegriffen.
Der Tatvorwurf gegen mich: Mordversuch, rassistisch motiviert, mit einer illegalen Waffe. Nach belgischem Waffengesetz gilt für alle Messer ein grundsätzliches Führverbot. Der Neger hatte sich seines Messers natürlich entledigt.
Nach erkennungsdienstlicher Behandlung, Warten auf Anwalt und Dolmetscher, Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwalt sowie Haftrichter war ich am Sonntagabend wieder zuhause (grenznah in Deutschland), mein Auto wurde als Pfand für die Kaution, EUR 25.000, einbehalten.
Zwischenzeitlich konnte ich auch am Sonntag in Polizeibegleitung meine Frau im Krankenhaus besuchen, die in der Notaufnahme auf den Angreifer getroffen war, ein farbiger Mann hätte eine Wunde im Gesicht gahabt. Meine Frau war sehr geschwächt, konnte mir aber die ärgsten Vorwürfe machen: „Du Spinner mit Deinen Wahnvorstellungen (Übergriffe auf Deutsche durch Mohammedaner und Asylanten) und Selbstverteidigungsquatsch!“
Nachher werde ich meine Frau aus dem Krankenhaus abholen. Heute Nachmittag geht es zum Anwalt. Ich kann es noch immer nicht fassen und glaube zu träumen. Wir können uns gegen „DIE“ nicht wehren, wir sind am Arsch. Der Neger übrigens ist polizeibekannt und hat einige Vorstrafen.
Ich hatte den Eindruck, dass mir Polizei, Staatsanwalt und Richter Glauben schenkten, das Verfahren gegen mich läuft aber erst einmal. Selbst wenn es zur Verfahrenseinstellung oder zum Freispruch kommt, da werden wohl noch ein paar nervige Monate ins Land gehen und einige Tausend Euro für den Rechtsanwalt fällig. Der Neger hingegen hat nichts zu verlieren. So kann sich das Leben in Sekunden ändern.“
***
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