Mit Wirkung zum 4. Oktober 2017 hat JP Morgan Chase & Co einen neuen Artikel in seine Geschäftsordnung aufgenommen. Dieser Artikel XI beschäftigt sich mit der Handlungsweise innerhalb des Bank-Konzerns im Falle von Notsituationen. Hier einige Auszüge:
Sektion 11.01.: Dieser Artikel XI greift während jedweder Notsituation, resultierend aus einem Angriff auf die Vereinigten Staaten oder auf eine Lokalität, in welcher der Konzern seinen Geschäften nachgeht oder üblicherweise Versammlungen seines Vorstands oder seiner Aktionäre durchführt, oder während jedweder nuklearen oder atomaren Katastrophe, oder während des Falles jedweder Katastrophe oder anderer vergleichbarer Notfallsituationen (darunter ohne Einschränkung offensichtliche terroristische Aktivität oder die unmittelbare Bedrohung durch eine derartige Aktivität, chemische oder biologische Anschläge, Naturkatastrophen oder andere Gefahren oder Ursachen, welche allgemein als höhere Gewalt bekannt sind). … Sektion 11.03.: Bei jedweder Vorstandssitzung oder jedwedem diesbezogenen Komitee, … soll die Anwesenheit eines Direktors ein Quorum für Geschäftsabschlüsse konstituieren. Offene Sitze im Vorstand oder jedwedem diesbezogenen Komitee, sollen per Mehrheitsentscheidung der bei der Sitzung anwesenden Direktoren besetzt werden. Im dem Fall, dass keine Direktoren in der Lage sind, der Vorstandssitzung beizuwohnen, sollen die anwesenden Abteilungsleiter als Direktoren für die Sitzung dienen, … und volle Gewalt haben, als Direktoren des Konzerns für eine derartige Sitzung zu handeln. Sektion 11.05: Während einer Notfallsituation soll der Konzern durch das operierende Komitee unter Führung des Vorstandsvorsitzenden geleitet werden. In Abwesenheit des Vorstandsvorsitzenden oder seines oder ihres Nachfolgers soll das operierende Komitee von dem Mitglied des operierenden Komitees geführt werden, welches die längste Beschäftigungszeit im Konzern aufzuweisen hat. Sektion 11.06: Keine Führungskraft, kein Direktor und kein Angestellter des Konzerns, welcher in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikel XI handelt, soll sich für seine Handlungen zu verantworten haben, ausgenommen bei vorsätzlichem Missverhalten. |
Klingt nach Vorbereitung auf den Sturm nach der Ruhe.
Alles läuft nach Plan …
Der Nachtwächter
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