General Michael Flynn war nach dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump Nationaler Sicherheitsberater der Administration, bevor er am 13. Februar 2017 seinen Rücktritt eingereicht hatte. Der Grund seien “Lügen“ gegenüber FBI-Ermittlern gewesen, welche ihn zu seinen Telefongesprächen im Dezember 2016 mit dem seinerzeitigen russischen Botschafter Sergej Kisljak (welcher aufgrund eines FISA-Auftrags abgehört wurde) befragt hatten.
In besagten Gesprächen sei es um die Erörterung einer gemeinsamen Strategie im Kampf gegen ISIS und um die noch von der Obama-Administration verhängten Sanktionen gegen Russland gegangen. Problematisch sei dies einerseits, da die Trump-Administration zum Zeitpunkt der Gespräche noch gar nicht im Amt war und andererseits habe der General verneint, mit dem Botschafter über die Sanktionen und die damit verbundene Ausweisung von 35 russischen Diplomaten gesprochen zu haben.
Im Auftrag des ehemaligen stellvertretenden FBI-Direktors, Andrew McCabe, hatten die zwei FBI-Beamten Peter Strzok und Joe Pientka sich im Januar 2017 im Weißen Haus mit dem General zum Gespräch getroffen, wobei von McCabe in einem Telefonat mit Flynn im Vorfeld ausdrücklich betont worden sein soll, dass dieser für dieses Gespräch keinen Anwalt benötige. (Einige interpretieren dies als eine bewusst gestellte Falle, um Flynn zur Kooperation mit Robert Mueller zu bewegen.)
Ende November 2017 bekannte sich Michael Flynn vor Gericht schuldig, die zwei FBI-Beamten “angelogen“ zu haben und bot seine “volle Mitarbeit“ in den Mueller-Ermittlungen an. Ein weiteres Ermittlungsverfahren mit Bezug auf Ermittlungen zu vermeintlichen “Absprachen mit Russland“, welche von Sonderermittler Robert Mueller geleitet werden, wurde dadurch hinfällig.
Bereits im Februar 2017 wurde allerdings berichtet, dass nach Aussagen der beiden betreffenden FBI-Beamten nicht davon ausgegangen werde, dass General Flynn “gelogen“ habe. Vielmehr schätzten die Beamten, dass “er sie nicht absichtlich in die Irre geführt“ habe. Und Anfang Dezember 2018 erst setzte sich Sonderermittler Mueller dafür ein, dass im Rahmen der Urteilsverkündung auf Haft verzichtet werden solle, da der General “substanzielle Unterstützung“ für seine “Russland“-Ermittlungen bereitstelle.
Anhörung zur Urteilsverkündung
Am vergangenen Dienstag, dem 18. Dezember, fand nun die von vielen mit Spannung erwartete Anhörung zur Urteilsverkündung vor Gericht statt und Beobachter gingen im Vorfeld davon aus, dass Michael Flynn den Gerichtssaal als freier Mann verlassen würde, da nicht einmal das FBI der Ansicht ist, er habe gelogen und da Robert Mueller ihm zudem ebenfalls Rückendeckung gegeben hatte.
Bei der Anhörung fragte der Richter, Emmet Sullivan, Michael Flynn und seinen Rechtsbeistand wiederholt, ob er sein Schuldeingeständnis vom November 2017 zurückziehen möchte, was seltsamerweise jedesmal ausdrücklich verneint wurde. Die Anhörung entwickelte sich in der Folge zu einer reinen Farce, als Richter Sullivan dem General dann “Verrat“ und den “Ausverkauf seines Landes“ unterstellte sowie ihn als “ausländischen Agenten“ bezeichnete, Aussagen, welche er nach einer kurzen Unterbrechung der Anhörung jedoch wieder zurücknahm.
Die Beobachter im Gerichtssaal waren verwirrt, doch für die Spottdrosseln waren diese Aussagen des Richters ein mehr als gefundenes Fressen und so fanden die Worte “Verrat“, “ausländischer Agent im Weißen Haus“ und “Ausverkauf seines Landes“ ihren Weg in praktisch alle Meldungskanäle.
Was von den meisten Berichterstattern allerdings unberücksichtigt geblieben ist, sind die Umstände und Inhalte der Berichte (“302“-Formulare) der beiden FBI-Beamten hinsichtlich der geführten Gespräche. Bekannt und aktenkundig ist ein Bericht des FBI-Beamten Peter Strzok vom 22. August 2017, in welchem dieser zu Protokoll gegeben hatte, dass General Flynn seiner Ansicht nach nicht gelogen habe.
Doch dieser sieben Monate nach dem Gespräch erstellte Bericht enthielt nur eine Zusammenfassung des Gesprächs, was Richter Sullivan dazu veranlasste vom FBI die originalen Berichte von Strzok und Pientka vom 24. Januar 2017 einzufordern. Diese bestätigen inhaltlich Strzoks Bericht vom 22. August 2017, was augenscheinlich zur Verwirrung des Richters während der Anhörung insofern beitrug, dass Flynn auf seinem Schuldeingeständnis beharrte.
Da Richter Sullivan offenbar unwillens war, Flynn für etwas abzuurteilen, was er womöglich gar nicht getan hat, wurde die Anhörung ausgesetzt und eine Entscheidung um 90 Tage auf den 13. März vertagt.
Zusammenfassung
General Flynn telefonierte im Dezember 2016 mehrmals mit Sergej Kisljak. Dieser wurde aufgrund eines FISA-Antrags abgehört, weshalb dem FBI der Inhalt der Telefonate bekannt war. McCabe ordnete ein Gespräch an, bei dem Flynn keinen Anwalt benötige und die beiden FBI-Beamten, Peter Strzok und Joe Pientka, wiesen Flynn auch nicht darauf hin, dass er sich strafbar machen würde, sollte er die beiden anlügen.
Aus den Berichten vom 24. Januar 2017 geht hervor, dass Strzok und Pientka nicht davon ausgingen, dass Flynn sie angelogen habe, sondern er vielmehr nicht den genauen Wortlaut der Telefonate mit Kiskjak aus der Erinnerung wiedergeben könne.
Im Sommer 2017 wurde ein weiterer 302-Bericht von Strzok verfasst, in welchem das Gespräch mit Flynn zusammengefasst wurde. Der Hintergrund dieses Berichtes ist Strzoks Beteiligung an Geschehnissen im Zusammenhang mit den “Russland“-Ermittlungen. In diesem Bericht ging es ausdrücklich nicht um das Gespräch mit Flynn im Weißen Haus, sondern dies ist nur ein Teil des Berichtes. Auch in diesem Bericht bleibt Strzok bei seiner Einschätzung, dass Flynn nicht gelogen habe.
Flynn bezieht sich in seinen Akten auf diesen Bericht vom 22. August 2017 und Richter Sullivan fordert nur wenige Tage vor der Anhörung von Robert Mueller die Herausgabe der Berichte von Strzok und Pientka vom 24. Januar 2017, dies zwecks Bestätigung der Aussage Strzoks vom August.
Derweil sagt James Comey bei seiner Anhörung im Dezember aus, dass Flynn zwar keine “Hinweise“ dafür geliefert habe, dass er Strzok und Pientka angelogen habe, er jedoch “offensichtlich gelogen“ habe. Belegen oder durch die Nennung einer Quelle bestärken, kann er dies jedoch nicht. Strzoks Bericht vom 24. Januar besagt, dass er und Pientka gegenüber McCabe Bericht erstatteten, welcher wiederum Comey Bericht erstattete und McCabe sagte diesbezüglich bei einer anderen Anhörung aus:
“Die zwei Leute, welche mit [Flynn] sprachen, dachten nicht, er habe gelogen.“ |
Flynn dagegen besteht darauf, die beiden angelogen zu haben und wich hiervon in der Anhörung vom vergangenen Dienstag auch nicht zurück. Stellt sich also die Frage:
Warum besteht der General auf seiner “Schuld“, wenn selbst das FBI von seiner Unschuld ausgeht?
Aufbau eines Narrativs
Die Anhörung hat eine augenscheinliche Verbindung zwischen der Notwendigkeit, sich unter FARA (Foreign Agents Registration Act) für Tätigkeiten im Ausland, mit Spielern aus dem Ausland und für Tätigkeiten in deren Interesse innerhalb der USA, zu registrieren und der Begrifflichkeit “Verrat“ hergestellt, sollte eine entsprechende Registrierung versäumt werden.
Bekannt ist, dass Michael Flynn während des Präsidentschaftswahlkampfes mit einer türkischen Firma zusammengearbeitet hat:
»… dem ehemaligen Nationalen Sicherheitsberater Michael Flynn wurden während des Präsidentschaftswahlkampfes $ 530.000 für seine Lobbyarbeit für eine türkische Firma mit Verbindungen zur Regierung des Landes bezahlt, wie Unterlagen belegen, welche Flynn zur Registrierung als ausländischer Agent nachträglich eingereicht hat …« |
Demnach hat er seine Lobbyarbeit zwar nachträglich, doch ordnungsgemäß unter den FARA-Vorschriften angemeldet. Auch andere Spieler auf dem sumpfigen Parkett in D.C. haben dies getan, eine gewisse Stiftung jedoch nicht …
Wie hieß es in der vergangenen Woche im Zusammenhang mit der Kongress-Anhörung über Ermittlungen gegen die Clinton Foundation noch gleich? Richtig: Die Clinton Foundation handele als “ausländischer Agent“. Und diese Tätigkeit in einer Zeit, als Hillary Clinton Außenministerin der USA war und auch darüber hinaus, wurde ausdrücklich nicht unter FARA angemeldet.
Ebenso wenig wie das Nationalkomitee der Demokraten (DNC) übrigens, welches die Rechnung für das “Steele-Dossier“ bezahlt hat. (» Hintergründe) Und der britische ehemalige (?) MI6-Agent Christopher Steele hatte erst am vergangenen Montag, dem 17. Dezember 2018, gegenüber der Washington Times öffentlich gemacht, dass er angeheuert worden sei, um Hillary Clinton mit Material zur Anfechtung des Wahlergebnisses zu unterstützen, sollte sie die Wahl verlieren.
So mag in diesem Zusammenhang auch die Frage mitbetrachtet werden, wie die US-Gesetzgebung ab dem 1. Januar 2019 mit “Feindstreitkräften“ umzugehen gedenkt. Dass Präsident Donald Trump am 18. Dezember 2018 seine Exekutivorder vom 20. Dezember 2017 um ein Jahr verlängert hat, passt ebenso in das sich derzeit bietende Gesamtbild der Gemengelage, wie seine aktuelle Ankündigung die noch verbliebenen 2.000 US-Truppen innerhalb von 30 Tagen aus Syrien abzuziehen.
Fazit
Die medial wirksam in Szene gesetzte Berichterstattung über die Anhörung General Flynns dient mit hoher Wahrscheinlichkeit der Vorbereitung der US-amerikanischen Öffentlichkeit auf kommende Enthüllungen und folgende Prozesse. Alle müssen von denselben Bedingungen ausgehen, darum werden Formulierungen, wie “Verräter“, “ausländischer Agent im Weißen Haus“ und “Ausverkauf seines Landes“ ins Bewusstsein der Massen getragen.
So sehen wir hier ein weiteres Stück im Illusionstheater, welches wohl eindeutig andere Hintergründe haben dürfte, als allgemein zur Kenntnis gereicht wird. General Flynn spielt hier mit Bravour seine Rolle und ist und bleibt “sicher“ (“Q“ #260).
Alles läuft nach Plan …
Der Nachtwächter
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