Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie (Großveranstaltungsverbotsverordnung – GroßveranstVerbV)
Auf Grund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), […], verordnet der Senat:
§ 1 Verbot von Großveranstaltungen
[…]
§ 2 Sonstige Veranstaltungen
[…]
§ 3 Einschränkung von Grundrechten
Durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 22. April 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 24. Oktober 2020 außer Kraft.
Berlin, den 21. April 2020
Der Senat von Berlin
„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“
(Haager Landkriegsordnung Artikel 43)
„Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.“
(Haager Landkriegsordnung Artikel 55)
„Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten.“
(Aus der Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD) im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948)
Jahr 2055:
„Opa, das kann doch nicht sein, dass Ihr das nicht gewusst habt …!?“
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ (Berthold Brecht)
Alles läuft nach Plan …
Der Nachtwächter
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