Ausführliche Gedanken zum Rücktritt von Shinzō Abe und den Bedingungen für den Weltfrieden

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Am gestrigen 28. August 2020 verkündete der japanische Premierminister und Parteivorsitzende der Liberaldemokratischen Partei, Shinzō Abe, seinen Rücktritt von beiden Ämtern. Für seine Entscheidung wurden gesundheitliche Gründe angegeben. Angesichts der sich weltweit darstellenden Umstände infolge von “Corona“ lohnt sich einmal mehr ein etwas ausführlicherer Blick über den geopolitischen und geschichtlichen Tellerrand.

Schauen wir zunächst zurück ins Jahr 2018. Im September jenen Jahres hatte Wladimir Putin auf einem Wirtschaftsforum in Wladiwostok Japan ein ungewöhnliches Angebot gemacht:

“Lasst uns bis Ende des Jahres einen Friedensvertrag ohne jede Vorbedingungen abschließen“

Die als Quelle dienende Kurzmeldung bei n-tv.de betonte einleitend:

“Falls Sie sich auch gerade wundern: Nein, Russland und Japan sind nicht im Krieg […]“

Wie der russische Staatspräsident auf den Gedanken kam, Japan dennoch einen “Friedensvertrag“ anzubieten, blieb von der führenden Spottdrossel seinerzeit natürlich unbeantwortet. Zu umfangreich mögen wohl auch die Implikationen sein, welche mit einer etwas tiefergehenden Beschäftigung einhergehen würden. Herr Abe hatte das Angebot übrigens seinerzeit abgelehnt – wohl aus einem recht einfachen Grund (dazu gleich mehr).

Im Zusammenhang mit dem Rücktritt des japanischen Premierministers finden sich aktuell einige Formulierungen in einem erwartbar spöttisch ausgerichteten Artikel von spiegel.de, welche jeden geneigten Beobachter aufhorchen lassen sollten. So heißt es dort unter anderem:

“Abe selbst gestand heute ein, dass er seine wichtigsten Vorhaben nicht umgesetzt hat. Allen voran erwähnte er die pazifistische Nachkriegsverfassung von 1946, die Japan von den US-Besatzern fast wortwörtlich diktiert worden war. Abe wollte sie durch ein Dokument ersetzen, das auf traditionellen Werten beruht.“

“Nachkriegsverfassung“, “fast wortwörtlich diktiert“ …, Wikipedia erklärt hierzu:

“Nachdem der japanische Imperialismus mit der Kapitulation Japans am 15. August 1945 geschlagen war, wurde Japan von den Alliierten besetzt. Ziel der Besatzer unter General Douglas MacArthur war, die japanische Gesellschaft von Grund auf zu reformieren, um Japan von weiteren militärischen Aggressionen abzuhalten. Teil dieser Bemühungen war auch die Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Eine nicht-offizielle Regierungskommission unter dem Vorsitz von Matsumoto Jōji legte einen konservativen, an der Meiji-Verfassung orientierten Verfassungsentwurf vor, der der Besatzungsmacht jedoch nicht weit genug ging.

Daraufhin ließ MacArthur seine eigenen Leute innerhalb einer Woche eine Verfassung entwerfen, die allerdings in weiten Teilen auf einem japanischen Entwurf basierte, den das GHQ [das alliierte Oberkommando in Person von General MacArthur] bereits im Dezember 1945 vollständig ins Englische übersetzt hatte. Auf Grundlage dieses sog. MacArthur-Entwurfes erarbeitet[e] die verfassunggebende Kommission einen neuen Entwurf, der von den Besatzungsbehörden genehmigt wurde. Die japanische Nachkriegsverfassung wurde am 3. November 1946 vom neu gewählten Unterhaus, dem Herrenhaus und vom Tennō verabschiedet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft.“

Wer gewisse direkte Korrelationen findet, mag diese bitte in seiner internen Prioritätenliste einige Ebenen nach oben bewegen.

Beim Spiegel heißt es weiter:

“Auf der jüngsten Gedenkfeier für die Opfer des Zweiten Weltkriegs am 15. August in Tokio verlor er kein Wort der Reue. Seine Außenpolitik setzt ganz auf den Schutz durch die USA, die einstige Besatzungsmacht.“

Zum offiziellen Narrativ erklärt Wikipedia über die Beziehungen zwischen Japan und den USA:

“Der Friedensvertrag von San Francisco […] vom 8. September 1951 war Schlusspunkt der am 1. September 1951 in San Francisco eröffneten Friedenskonferenz. Er gab Japan auf den japanischen Hauptinseln und weiteren Inseln die volle Souveränität zurück und beendete dadurch offiziell die Besatzungszeit (1945–1952). Er wurde am 8. September 1951 unterzeichnet und trat am 28. April 1952 in Kraft.

49 Länder unterschrieben das Dokument. Allerdings fehlten wichtige Länder – nach Ausbruch des Kalten Krieges – auf der Konferenz oder verweigerten ihre Unterschrift, so beispielsweise die Volksrepublik China, die Sowjetunion und Indien. Mit den auf die Insel Taiwan geflüchteten Vertretern der Republik China wurde darauf folgend im Jahr 1952 ein separater Friedensvertrag (Vertrag von Taipeh) geschlossen, der in grundsätzlichen Fragen mit dem Vertrag von San Francisco übereinstimmt. Der Premierminister der Volksrepublik [China], Zhou Enlai, veröffentlichte am 18. September eine Erklärung, in der er den Friedensvertrag als illegal und ungültig bezeichnete. Mit der Volksrepublik China kam es im Jahr 1978 zum Abschluss eines Friedensvertrags. Friedensverhandlungen mit der Sowjetunion (und ab 1991 mit der Russischen Föderation) sind immer wieder an offenen Fragen gescheitert.“

Zwei weitere Sätze aus dem Spiegel-Artikel:

“Mit Russland versuchte Abe vergeblich, einen Friedensvertrag auszuhandeln – dabei setzte er auf seine Duzfreundschaft zu Präsident Wladimir Putin. Das war aber offenbar der falsche Ansatz.“

Betrachtung

Die nach der Kapitulation vornehmlich durch die USA und die Sowjetunion erzwungene Nachkriegsordnung in Asien zeigt unübersehbare Parallelen in Bezug auf das Japanische Kaiserreich und das Deutsche Reich. Dort wie auch hier wird dem Publikum ein oktroyiertes Grundgesetz als “Verfassung“ verkauft. Was hierzulande der “Parlamentarische Rat“ auftragsgemäß umsetzte, wurde in Japan von einer “verfassungsgebenden Kommission“ erledigt. In beiden Fällen hatten die Vertreter der besetzten Länder zwar Einfluss auf die Vorgaben der Besatzer, jedoch waren diese offenbar in beiden Fällen eher überschaubar. Beide “Verfassungen“ wurden durch die Besatzer “genehmigt“.

Schaut man sich die seinerzeitigen und auch heutigen Rahmenbedinungen an, so lässt sich folgendes feststellen:

Die USA hatten nach der Kapitulation Japans mittels Diktat eine Besatzerverwaltung in Japan eingeführt. Die Besatzung sei 1952 beendet worden, heißt es offiziell. Dennoch unterhalten die USA unter dem Deckmantel eines bilateralen Sicherheitsabkommens auf den japanischen Inseln zahlreiche Stützpunkte der Armee, der Marine und der Luftwaffe …

Mit dem 2018 von Wladimir Putin vorgeschlagenen Friedensvertrag zwischen Japan und der Russischen Föderation nimmt man es beim Spiegel weniger genau, war es doch Herr Abe, der den Vorschlag seinerzeit abgelehnt hatte. Davon abgesehen war die Russische Föderation des Jahres 2018 schlichtweg der falsche Ansprechpartner. Warum? Sie war ausdrücklich nicht Kriegsgegner.

Dieser war die Sowjetunion, welche nur eine Woche vor der Kapitulationserklärung des japanischen Kaisers Hirohito den gegenseitigen Neutralitätspakt brach. Beginnend ab dem 8. August 1945 (also 2 Tage nach Hiroshima!) überfielen sowjetische Truppen kurzerhand und ohne Kriegserklärung unter anderem Korea, die Kurilen und Mandschuko und besetzten diese japanisch dominierten Vasallenstaaten. Für die späteren Folgen, wie den Korea- und den Vietnamkrieg, wie auch den Kurilenkonflikt, wurden hier die Samen gelegt. Nebenbei: In Mandschuko war der letzte chinesische Kaiser, “Kindkaiser“ Aisin Gioro Puyi, zu dem Zeitpunkt die Staatsführungsmarionette der Japaner und fiel in dem Zuge in sowjetische Hände.

Mit der Republik China auf Taiwan (Kriegsgegner), mit den USA (Kriegsgegner) und mit der Volksrepublik China (kein Kriegsgegner!) besteht also ein “Friedensvertrag“. Allerdings sei die Frage gestattet, ob die durch Besatzungsstatut entstandene und bis heute bestehende parlamentarische Erbmonarchie namens “Staat Japan“ [sic.!] überhaupt der richtige Ansprechpartner für die jeweiligen “Friedensverträge“ war und ist. Immerhin bezieht sich die UN-Feindstaatenklausel auf das Deutsche Reich und das japanische Kaiserreich. In der UN-Charta heißt es:

“Der Ausdruck „Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.“ ( Artikel 53.2)

Mit der Verfassungsänderung der Russischen Föderation vom 1. Juli 2020 und der damit verbundenen Übernahme der Rechtsfolge der Sowjetunion steht zumindest auf dieser Seite nun der richtige Verhandlungspartner zur Verfügung. Wie sich die Rechtssituation in Japan im Einzelnen darstellt, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Blick auf die geschichtlichen Hintergründe und die augenscheinlichen Parallelen zum Geschehen hierzulande legen jedoch mindestens die Annahme nahe, dass Japan in einer vergleichbaren Situation steckt wie Deutschland. Der Rücktritt von Shinzō Abe ist somit zumindest in Bezug auf den Zeitpunkt gesehen äußerst bemerkenswert.

Alles läuft nach Plan …

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