“Manchmal muss man durch die Dunkelheit gehen, um das Licht zu sehen.“

-

“Der Sturm“ scheint nun in Washington D.C. angekommen zu sein. Während hierzulande focus.de Donald Trump für seine vermeintlich noch verbleibenden “zwei Monate“ einen “Rachefeldzug“ attestiert und nach wie vor nichtsahnend (?) der Illusion Vorschub leistet, dass der US-Präsident ab 20. Januar 2021 Joe Biden heißen wird, sind die Sturmwolken über der US-Hauptstadt mittlerweile unübersehbar und das Schauspiel gewinnt zunehmend an Dramatik und Spannung.

“Wahlbetrug“

Tatsache ist, dass ein “President-elect“, also der ausgerufene Sieger der US-Präsidentschaftswahl 2020, erst am 14. Dezember 2020 durch die Wahlmänner bestimmt werden wird (soll?) und kurz nach Jahresbeginn vom US-Kongress bestätigt werden muss. Der Hintergrund ist denkbar einfach: Donald Trump weigert sich weiterhin, ein Scheitern seiner Wiederwahl öffentlich einzugestehen – angesichts der enormen Vielzahl an “Unregelmäßigkeiten“ wohl zurecht. Es gibt also zu diesem Zeitpunkt einen US-Präsidenten, Donald Trump, jedoch keinen “President-elect“, weder Joe Biden noch Donald Trump.

Bezeichnend ist, dass sich bei der Vielzahl von berichteten und derzeit untersuchten oder vor Gerichten verhandelten “Unregelmäßigkeiten“ nirgends “Fehler“ finden, von denen Donald Trump profitiert hat. Nutznießer war in allen Fällen Joe Biden – bisweilen in derart unrealistischem Ausmaß, dass der gesunde Hausverstand an sich bei jedem geneigten Beobachter in unmittelbaren Alarmzustand gehen müsste.

In den Vordergrund in Bezug auf die “Unregelmäßigkeiten“ rückt inzwischen Donald Trumps Anwältin Sidney Powell, welche mit Rudy Guiliani und weiteren Anwälten eine Klage nach der nächsten in verschiedenen Bundesstaaten vorantreibt. Der Vorwurf lautet auf “Wahlbetrug“ und einige der vorgebrachten Klagen wurden erstinstanzlich bereits abgewiesen und auf die nächsthöhere gerichtliche Ebene verlagert.

Doch sowohl die mittlerweile hart strampelnden Demokraten als auch deren verbündete Spottdrosseln weigern sich nach wie vor das Offensichtliche zu sehen und sachgemäß zu berichten. Wären die Wahlen rechtmäßig abgelaufen, sollte von allen Seiten begrüßt werden, dass “Unregelmäßigkeiten“ aufgezeigt und ausgebessert werden. Immerhin würde dies Joe Biden als Wahlgewinner bestätigen und der wirklichkeitsfernen Berichterstattung ein Ende setzen. Dennoch: Fehlanzeige.

Der sich inzwischen unmissverständlich abzeichnende Wahlbetrug, insbesondere in den umkämpften Schlüsselstaaten, lässt sich durch derart viele Zeugenaussagen über Stapelverschiebungen, manipulative Computer-Algorithmen und in den Müll und andernorts entsorgte Stimmzettel belegen, dass die Frage in den Raum gestellt werden darf, wie sich dieses Schauspiel weiter entfalten könnte.

Tatsache ist, dass Neuauszählungen und Analysen der Wahlcomputer-Protokolle bereits jetzt ein schier undurchschaubares Durcheinander zur Folge haben. Inwiefern überhaupt noch zu ermitteln sein wird, wer bei den Wahlen überhaupt wie abgestimmt hat, ist also mehr als fraglich.

Die Neuauszählungen in zahlreichen Wahlbezirken offenbaren nur mehr, wie umfangreich der Betrug letztlich ist. Mittlerweile ist belegt, dass massenweise Stimmzettel nicht den rechtlichen Vorgaben entsprachen, einfach entsorgt oder falsch zugewiesen wurden und in die Zählsysteme, Stichwort “Dominion“, “Scytl“, “Hammer“ und “Scorecard“, nachweislich und massivst eingegriffen wurde. Die damit errechneten Ergebnisse sind praktisch wertlos und so steigt mit jedem verstreichenden Tag die Wahrscheinlichkeit, dass der mehrheitlich in republikanischer Hand befindliche Oberste Gerichtshof der USA die Wahlen letztinstanzlich mindestens in einzelnen Bundesstaaten als “verfassungswidrig“ erklären könnte. Und dann?

12. Verfassungszusatz

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Oberste Gerichtshof im Anschluss auf den 12. Verfassungszusatz (» Abhalten von freien Wahlen) zurückverweisen wird, ist gegeben und hoch. Dort wird, neben der generellen Vorgehensweise, auch festgelegt, was geschehen soll, sollte es für keinen Kandidaten die erforderliche Mehrheit von 270 Wahlmännerstimmen geben. Was heute angesichts von zwei zur Wahl stehenden Kandidaten unsinnig anmuten mag, hat seinen Hintergrund darin, dass die US-Verfassung das Abhalten der Wahl durch die Wahlmänner zwischen bis zu drei Kandidaten vorsieht. Sollte das Oberste Gericht entscheiden, dass die Wahlen in einem oder mehreren Bundesstaaten unrechtmäßig oder verfassungswidrig abgehalten wurden, fallen diese Staaten samt ihren Wahlmännern schlichtweg aus der Auszählung, was für die Demokraten folgenschwer wäre. Warum?

Der Ablauf laut 12. Verfassungszusatz sieht grundsätzlich vor, dass die Wahlmänner in diesem Fall am 14. Dezember 2020 über den Präsidenten und den Vize-Präsidenten abstimmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bundesstaaten ihre zertifizierten Wahlergebnisse eingereicht haben. Entscheidet der Oberste Gerichtshof, dass die Wahlen in einzelnen Bundesstaaten verfassungswidrig waren, fallen diese samt ihrer Wahlmänner schlicht aus der Abstimmung heraus. Die Abstimmung der Wahlmänner fände also ohne diejenigen statt, welche die Bundesstaaten repräsentieren, in welchen die Wahlen vom Obersten Gerichtshof annulliert wurden.

Bis zum 23. Dezember 2020 müssen dann die Wahlmännerstimmen dem Vize-Präsidenten in seiner Funktion als Präsident des US-Senats vorgelegt werden. Am 6. Januar 2021 um 13 Uhr Ostküstenzeit soll der Kongress (also Repräsentantenhaus und Senat) zusammentreten und die Stimmen werden dort offen ausgezählt und das Ergebnis verkündet. Sollte dann keiner der Kandidaten mindestens 270 Wahlmännerstimmen auf sich vereinen, ist laut US-Verfassung das US-Repräsentantenhaus berufen, den US-Präsidenten zu wählen.

An dieser Stelle wird es nun interessant, denn der 12. Verfassungszusatz, welcher die Vorgehensweise bei Wahlen festlegt, sieht in diesem Fall ausdrücklich vor, dass jeder Bundesstaat genau eine Stimme abgeben darf – ungeachtet der Zahl der Delegierten. Das Mehrheitsverhältnis der Abgeordneten im Repräsentantenhaus, welches die Demokraten derzeit mit 232 zu 197 Stimmen in der Hand haben, ist also bedeutungslos. Auch Staaten mit vielen Delegierten (wie beispielsweise Kalifornien mit 53) hätten in vorgenanntem Fall nur eine Stimme. Das Mehrheitsverhältnis nach Bundesstaaten liegt im Repräsentantenhaus jedoch mit 31 zu 19 bei den Republikanern.

Folglich würde Donald Trump vom Repräsentantenhaus bestätigt werden und in der Folge müsste der Senat über den Vize-Präsidenten abstimmen. Dort haben ebenfalls die Republikaner die Mehrheit und Mike Pence würde ebenfalls bestätigt werden.

Zusammengefasst

Die Trump-Wahlkampagne forciert Klagen wegen Wahlbetrugs in mehreren Bundesstaaten. Von niederen Gerichten wird erwartet, dass diese die Klagen mehrheitlich abweisen. Geklagt wird dann bis hinauf zum Obersten Gerichtshof. Dieser hat die Möglichkeit zu entscheiden, dass die Wahlen in einzelnen Bundesstaaten verfassungswidrig abgehalten wurden und folglich nichtig sind.

Die Folge könnte sein, dass keiner der beiden Kandidaten die erforderlichen 270 Wahlmännerstimmen erhält. In dem Fall bestätigt das Repräsentantenhaus in entsprechender Abstimmung Donald Trump als US-Präsidenten und der Senat Mike Pence als Vize-Präsidenten und Präsidenten des Senats und beide würden am 20. Januar 2021 um 12 Uhr Ostküstenzeit vereidigt. Ein bisher in dieser Form beispielloser Vorgang.

Betrachtung

Ist dieses Szenario plausibel? Durchaus. Denn betrachtet man die sich immer deutlicher abzeichnende Strategie der Trump-Kampagne, lässt sich das vorgenannte Szenario als denkbar daraus ableiten. Mithin würden gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Dem Ausmaß des Wahlbetrugs und der Aufklärung, den Anklagen, Verhaftungen und Urteilen würde die nötige Zeit eingeräumt, um sie nach “Recht und Gesetz“ abzuwickeln. Darüber hinaus würde sich die Trump-Administration fest an die Verfassungsvorgaben halten und wäre rechtlich fein raus.

Die Aufarbeitung der Betrügereien bei den Wahlen des 3. November 2020 würde medial Schritt für Schritt und öffentlichkeitswirksam und -verdaulich erfolgen. Die Spottdrosseln und Tiefstaatler würden in dieser Form weltweit diskreditiert und das mediale Umfeld würde sich in Bezug auf die öffentliche Wahr(-)nehmung maßgeblich verändern. Die Einführung der bereits oftmals mit Nachdruck von konservativer Seite geforderten “Voter ID“, also der Ausweispflicht bei Wahlen, dürfte in diesem Umfeld ein Spaziergang werden. Für Schattengestalten dürfte dann ein Spaziergang dagegen nur einmal täglich im Karree möglich sein.

Alles läuft nach Plan …

Der Nachtwächter

***


In eigener Sache

Diese Netzseite lebt überwiegend von der Unterstützung der Leser; Ihr seid es, die den fortgesetzten Betrieb hier sicherstellen. Ausdrücklich aufrichtigen Dank an alle, die dies möglich machen!

Unterstützung beruht stets auf Freiwilligkeit und so soll es auch bleiben. Jedoch habe ich gelernt, dass ich hin und wieder selbst sagen muss, wenn es mal „eng“ wird. Die Kosten für den Monat Dezember sind derzeit bedauerlicherweise nicht abgedeckt.

Eure fortgesetzte Unterstützung ist somit sehr willkommen. Danke!

Euch und Euren Lieben allzeit Heil und Segen!
N8w.

Aufrichtigen Dank an alle Unterstützer und Förderer dieser Netzseite!

Unterstütze den Nachtwächter

Werde ein Förderer des Nachtwächters

Zuschrift eines Lesers und treuen Unterstützers:

Was ist uns unsere Gemeinschaft wert?


 

Die Motive der NGOs klingen philanthropisch und edel. Viele motivierte Davids engagieren sich gegen übermächtige und böse Goliaths, um die Welt zu verbessern. Doch die Wirklichkeit sieht oft ganz anders aus. Hier wird die wahre Geschichte der scheindemokratischen NGOs enthüllt. Es ist die Chronik einer der destruktivsten und effektivsten Operationen, die je von einem Geheimdienst ins Leben gerufen wurde. »»» Geheimakte NGOs

In diesem Buch schildert der wahrscheinlich bedeutendste Historiker der USA den Aufstieg einer von Cecil Rhodes in London gegründeten Geheimgesellschaft zu einer Art »geheimen Weltregierung«. Von den Mainstream-Historikern weitgehend ignoriert, sicherte sich diese Geheimgesellschaft bedeutenden Einfluss auf die Politik Londons und später auf die gesamte Weltpolitik. »»» Das Anglo-Amerikanische Establishment

Wenn wir das »Rätsel Putin« wirklich lösen wollen, müssen wir das »Rätsel USA« lösen. Schließlich sind die USA nach eigenem Verständnis der Sieger des Kalten Krieges und faktisch die einzig verbliebene Supermacht auf Erden. Und die USA wollen ihre globale Vormachtstellung auch aufrechterhalten. Aus diesem Beharren der USA auf ihrer globalen Vorherrschaft ergibt sich die Überlegung, dass Putins Absichten nur eine Reaktion auf die Absichten der USA sind.
»»» Was will Putin?

Die einen sehen in Soros den größten Philanthropen der Gegenwart, der Milliarden für wohltätige Zwecke verschenkt. Die anderen sehen in ihm nach wie vor den rücksichtslosen Spekulanten, der stets nur in den eigenen Gewinn investiert und als superreicher Privatmann auf inakzeptable Weise politisch massiven Einfluss nimmt, der bereits ganze Volkswirtschaften in den Ruin getrieben und Revolutionen heraufbeschworen hat, der mit mächtigen Organisationen und Geheimdiensten wie der CIA kollaboriert und die Welt ins Verderben stürzt. Wie agiert Soros, und was hat er mit Europa vor? »»» George Soros

Wie frei und souverän ist Deutschland? Über 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs verhalten sich die USA noch immer wie eine Besatzungsmacht. Kaum jemandem ist bekannt, dass die Amerikaner durch die nach wie vor gültigen Besatzungsrechte eine Fülle von Sonderrechten haben und diese auch in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Beispielsweise können die USA mit Truppen beliebiger Stärke in Deutschland einmarschieren, und die Soldaten dort, wo sie wollen, stationieren. Die Deutschen müssen dies dann auch noch finanzieren. »»» Besatzungszone

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest

81 Kommentare
Älteste
Neueste Meiste Bewertungen
Inline-Rückmeldungen
Alle Kommentare anzeigen