Die deutsche Lösung

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Quelle: Die deutsche Lösung [t.me]


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#REICHTDANNJETZT

Die deutsche Lösung

Ist-Zustand

Über die vergangenen Monate waren viele Bestrebungen im Zusammenhang mit dem Zustand unserer Heimat und Diskussionen um selbigen zu beobachten. Bedauerlicherweise wurde viel geredet, einiges auch zerredet, doch wurde nur wenig Neues in nachhaltiger Form im Sinne eines gemeinsamen Zieles geliefert.

Nun ist der Zeitpunkt gekommen, einmal einen neuen Blick zu wagen, die allgegenwärtigen Egos abzuschalten und festzustellen, wo wir eigentlich wirklich stehen!?

Viele teils sehr gut und tief recherchierte Zusammenhänge über den Ist-Zustand sowie die Ursachen in geschichtlichen Zusammenhängen wurden bereits über Jahre in der Alternativen Szene geteilt. Viele neue Denker und Blickende haben sich – auch dank “Corona“ – eingefunden und wesentliche Inhalte verstanden. Dies ist ausdrücklich gutzuheißen!

Besonders der übergewichtige Blick auf die Geschehnisse in Übersee sowie das teils dogmatische Festhalten an den Begebenheiten der deutschen Vergangenheit haben jedoch den Blick auf die uns alle umgebende Wirklichkeit nachhaltig getrübt. Daher zum wiederholten Male:

Wo stehen wir wirklich? Wo wollen wir wirklich hin?

Die erste Frage lässt sich recht einfach beantworten: Wir, das Deutsche Volk, sind seit vielen Jahrzehnten fremdverwaltet, besetzt und fremdkontrolliert. Die “Bundesrepublik in Deutschland“ ist ein Okkupationsprodukt der vermeintlichen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges und diese Verwaltung hat sich nicht nur verselbstständigt, sondern stellt mit Leichtigkeit selbst die dystopischen Visionen eines George Orwell in den Schatten …

Die bewusste und genaue Beobachtung der verschiedenen Strömungen über die vergangenen Monate hat nun zwei Dinge unmissverständlich klargestellt:

➡️ Es wird teils verbissen an Konstrukten festgehalten, welche im Jahr 2021 keinerlei Flächenwirkung entfalten und zudem von den vermeintlichen Entscheidungsträgern schlichtweg ignoriert werden.

➡️ Niemand (!) hat einen sinnvollen Vorschlag im Angebot, wie diese ganze Abrissbirnen-“Show“ namens “Corona“ für das Deutsche Volk – und zugleich alle Völker weltweit – in eine tragbare, wirklichkeitsgetreue Leitidee transformiert werden kann.

Wir alle können uns weitere Monate oder gar Jahre über irgendwelche alten Rechtskonstrukte streiten und darüber debattieren, was denn nun gültig ist oder auch nicht. Weitergeholfen hat dies dem Deutschen Volk bisher in keiner Form. Warum?

Weil der offensichtliche Wald vor lauter Bäumen schlichtweg ausgeblendet wird.

Auch ein Otto von Bismarck hat schlichterwegs einfach “alte Zöpfe“ abgeschnitten. Warum bitte sollten wir, das Deutsche Volk, dies im Jahr 2021 nicht ebenfalls tun können?

Die Wirklichkeit

Viele Beteiligte debattieren beispielsweise über Grenzverläufe aus lange vergangenen Zeiten, welche in der heutigen Wirklichkeit schlichtweg obsolet sind. Herr Putin bezeichnete diese als “die Büchse der Pandora“ – zu Recht!

Wenn wir alle einmal ehrlich zu uns selbst sind und betrachten, wo wir als Deutsche heute stehen, dann bleibt die nüchterne Erkenntnis, dass “der Deutsche“ heute einen BRD-Ausweis bei sich trägt und die Grenzen der BRD praktisch deckungsgleich mit “Deutschland“ sind. Warum also nehmen wir dies nicht als wirklichkeitsgetreuen Anfangspunkt und kommen endlich einmal in die Tat?

Im Sommer 2020 ging “Die deutsche Lösung“ auf Telegram an den Start und der Name war klares Programm. Sehr viele Menschen haben sich seitdem miteinander verbunden, eine Vielzahl von Ideen und Visionen ausgetauscht und nachdem sich Spreu und Weizen getrennt hatten, haben einige aufrechte deutsche Patrioten ihre Köpfe zusammengesteckt und einen Vorschlag ausgearbeitet, welcher den endlosen Debatten den wohlverdienten Ruhestand gönnt und den Mut hat, neue Wege zu gehen.

Beginnend am 23. September 2020, gedanklich weitergeführt über die anschließenden Wochen, erstmals als Entwurf zu Papier gebracht über die Weihnachtstage 2020 und abschließend am 15. Januar 2021, wurde eine Erklärung erarbeitet, welche bei entsprechender Zustimmung die Ausgangstür für das Deutsche Volk und zugleich die ganze Welt im Angebot hat!

Der Kern des Gedankens lautet:

“Wir spielen nicht mehr mit.“

Das heißt: Alle alten Zöpfe werden abgeschnitten, Deutschland wird erstmals klar definiert und auf das Grundprinzip der Subsidiarität, also der Selbstbestimmung durch die Menschen in den Gemeinden zurückgeführt. Alle überflüssigen Ebenen werden entfernt und alle wichtigen Entscheidungen ausschließlich von den Menschen direkt getroffen. Zugleich wird die “Staatsführung“ auf das Mindeste reduziert und allen Entscheidungsträgern wird die volle Verantwortung abgefordert!

Hiermit präsentiert “Die deutsche Lösung“ einen Vorschlag, welcher dem Deutschen Volk als Arbeitsgrundlage für die Zukunft unser aller Heimat zur Verfügung gestellt wird. Unser Wunsch ist es, eben genau kein (!) aberdutzende Seiten langes Dokument als Grundlage vorzugeben.

Die nachfolgende Erklärung des Deutschen Volkes beschränkt sich auf einen grundfesten Rahmen, welcher den Menschen den größtmöglichen Freiraum gibt und zugleich eine überschaubare Zahl an Regeln bietet, wie sie für ein friedfertiges und produktiv-konstruktives gesellschaftliches Miteinander erforderlich sind.

“Lösung“ kommt von “lösen“. Also lösen wir endlich den vermaledeiten Knoten, indem wir ihn einfach zerschlagen und etwas Neues aufbauen!

Lest den Vorschlag in Ruhe, mit Herz und Verstand. Bewertet nicht voreilig, sondern versteht das hier angebotene Grundgerüst und fühlt in Euch hinein. Und bedenkt:

Die ganze Welt schaut zu.

Deutsche Patrioten
Die deutsche Lösung


Erklärung Deutschlands 15. Januar 2021.pdf

Wir, das Deutsche Volk, vertreten durch die Angehörigen der „Bundesrepublik in Deutschland“ im Januar 2021, begründet durch das natürliche und freie Selbstbestimmungsrecht der Völker, erklären wie folgt:

Deutschland und das Deutsche Volk

Deutschland im Januar des Jahres 2021 setzt sich zusammen aus den 401 Landkreisen und kreisfreien Städten, welche zu genanntem Zeitpunkt durch die „Bundesrepublik in Deutschland“ verwaltet werden.

Das Deutsche Volk setzt sich zusammen aus allen Menschen deutscher Sprache und deutscher Abstammung, vereint durch die gemeinsame Geschichte auf deutschem Boden und in der pflichtbewussten Verantwortung für seine Heimat in den Regionen und als Ganzes.

Deutschland, als Teil der Weltgemeinschaft der Völker, frei von jedweder Einmischung in seine inneren Angelegenheiten, strebt stets in Friedfertigkeit die gleichberechtigte Zusammenarbeit und Wahrung der vorbehaltlosen Selbstbestimmung und Achtung aller Völker an.

Fremdverwalteter historisch deutscher Boden

Aus den geschichtlichen Ereignissen des 20. Jahrhunderts heraus befinden sich traditionell und rechtmäßig deutsche Gebiete im Januar 2021 weiterhin in Fremdverwaltung. Betreffende Gebiete werden von Deutschland als vorübergehend Autonome Gebiete angesehen. Die dort zum genannten Zeitpunkt ansässigen Menschen sollen, gemäß des natürlichen und freien Selbstbestimmungsrechts der Völker, frühestens nach 3 Jahren, jedoch spätestens vor dem Ablauf von 5 Jahren nach Inkrafttreten dieser Erklärung in freier Wahl über eine Zugehörigkeit zu Deutschland entscheiden. Jede Entscheidung wird von Deutschland anerkannt und geachtet.

Inkrafttreten

Diese Erklärung des Deutschen Volkes tritt am Tage der öffentlichen Verkündung der mehrheitlichen Bestätigung durch die Angehörigen der „Bundesrepublik in Deutschland“ in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Erklärung des Deutschen Volkes erlöschen sämtliche geltenden und gültigen Gesetze, Verordnungen und sonstige Rechtsnormen auf dem Gebiete Deutschlands sowie sämtliche internationalen Verträge und Vereinbarungen. An deren Stelle treten die Grundbestimmungen dieser Erklärung des Deutschen Volkes.

Änderungen

Änderungen an den Bestimmungen dieser Erklärung des Deutschen Volkes sind von mindestens zweidrittel der Oberbürgermeister als Auftrag an das zuständige bzw. betroffene Ministerium zu geben, welches einen Vorschlag zur Änderung dem Deutschen Volke zur Abstimmung vorzulegen hat. Eine Änderung gilt als vom Deutschen Volk angenommen, wenn eine Mehrheit von mindestens zweidrittel der Stimmen der Änderung zustimmt.

Grundbestimmungen

Deutschland ist frei und bestimmt über sich selbst nach innen und nach außen vollumfänglich durch den ausdrücklichen Willen des Deutschen Volkes. Das Deutsche Volk besteht aus Menschen. Alle Menschen sind frei.

Die Freiheit des einzelnen Menschen endet dort, wo die Freiheit eines anderen Menschen beginnt. Die Wahrung der Würde des deutschen Menschen, seine Freiheit, in Sittlichkeit, Achtung und Ehre, in Verantwortungsbewusstsein für das Deutsche Volk und für Deutschland, sind oberstes Gebot.

Hauptstadt

Deutschlands Hauptstadt ist Berlin. Der Sitz der Ministerien des Deutschen Rates und deren Unterabteilungen ist Berlin. Die Zusammenkunft der Oberbürgermeister findet zwei Mal jährlich im Reichstag zu Berlin statt.

Landesfarben und Landeshymne

Die Landesfarben Deutschlands sind Schwarz-Weiß-Rot. Die Landeshymne Deutschlands ist das „Lied der Deutschen“, zur Musik der Kaiserhymne von Franz Joseph Haydn und zum vollständigen Text “Das Lied der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben.

Amtssprache

Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch. Die Achtung der Amtssprache Deutsch ist oberstes Gebot. Darüber hinaus hat jeder Mensch das Recht auf Gebrauch seiner Muttersprache.

Grund und Boden

Der deutsche Grund und Boden gehört dem Deutschen Volk. Die Gemeinde oder der Stadtteil ist Verwalter des Grund und Bodens und stellt diesen ohne Entgelt zur verantwortungsvollen Nutzung an deutsche Menschen zur Verfügung. Nutzungsrechte für den Grund und Boden sind im Erbfall von der Gemeinde zu achten.

Steuern

Für die Umsetzung der Aufgaben des Deutschen Rates wird ein Steueraufschlag von 10 % auf den Verkaufspreis bei Rechnungsstellung aller an Endverbraucher veräußerten Güter und Dienstleistungen erhoben und vom Rechnungsersteller am ersten Tag nach Ablauf des Monats an die Steuerstelle der Deutschlandbank weitergeleitet. Die sach- und bedarfsgerechte Verteilung liegt in der Verantwortung des Ministers für Finanzen.

Die Höhe der Besteuerung in Form eines Steuersatzes auf den Verkaufspreis aller an Endverbraucher veräußerten Güter und Dienstleistungen durch die Gemeinden und Stadtteile zur Deckung der örtlichen Auslagen wird von den Gemeinden und Stadtteilen selbstständig geregelt.

Weitere Besteuerungen sind ausgeschlossen.

Gesellschaftliche Absicherung

Zeitweilige notwendige Unterstützung von Mittellosen wird durch Gemeinden und Stadtteile in vollem Umfang selbstverantwortlich geregelt.

Eigentum

Die Achtung des Eigentums des Menschen ist oberstes Gebot. Niemand hat das Recht, sich des Eigentums eines Anderen zu bemächtigen. Ausländisches Eigentum auf deutschem Grund und Boden ist ausgeschlossen.

Erbe

Das Erbe ist vom Erblasser nach freiem Willen zu bestimmen. Das Erbe darf vom Erbnehmer/den Erbnehmern ausgeschlagen werden. Ohne Erbnehmer fällt das Erbe an die Gemeinde bzw. den Stadtteil.

Wohnraum

Die Achtung des Wohnraums des Menschen ist oberstes Gebot. Niemand hat das Recht, den Wohnraum des Menschen gegen seinen Willen zu betreten.

Unversehrtheit

Die Achtung der Unversehrtheit des Menschen ist oberstes Gebot. Niemand hat das Recht, einem Menschen Schaden an seiner Unversehrtheit zuzufügen.

Meinung

Die Achtung der Äußerung der freien Meinung des Menschen in jeder Form ist oberstes Gebot. Niemand hat das Recht, den Menschen an der Äußerung der freien Meinung zu hindern.

Religion

Die Achtung der Religion des Menschen, soweit dadurch die Sittlichkeit, der Anstand und ein friedvolles und achtsames Zusammenleben gewährt bleibt, ist oberstes Gebot. Niemand hat unter vorgenannten Einschränkungen das Recht, den Menschen an der Ausübung seiner Religion zu hindern.

Schöpferisches Sein

Die Achtung der freien Entfaltung des schöpferischen Seins des Menschen zum Wohl der Allgemeinheit ist oberstes Gebot. Niemand hat das Recht, den Menschen an der freien Entfaltung seines schöpferischen Seins zum Wohl der Allgemeinheit zu hindern.

Naturschutz

Die Achtung des Schutzes, das Gedeihen und die verantwortungsvolle Nutzung der Natur und aller Lebewesen sind oberstes Gebot. Niemand hat das Recht, der Natur oder den Lebewesen außerhalb einer verantwortungsvollen Nutzung Schaden zuzufügen.

Deutsche Abstammung

Die „Deutsche Abstammung“ im Sinne dieser Erklärung wird wie folgt festgelegt:

Deutscher ist, wer für mindestens ein Elternteil bis zu den Urgroßeltern die reine deutsche Abstammung glaubhaft machen kann. Zur Glaubhaftmachung können in Deutschland zuständige Stellen kostenfrei herangezogen werden.

Bildung

Die Schulpflicht ist ausgeschlossen. Es gilt die Pflicht zur Grundbildung. Zweck der Grundbildung ist das Erlernen der deutschen Sprache in flüssiger Beherrschung von Wort und Schrift sowie der Grundrechenarten. Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit für weiterführende Bildungsangebote vollumfänglich bei Gemeinden und Stadtteilen.

Berichterstattung

Die uneingeschränkte Freiheit der Berichterstattung ist in Deutschland oberstes Gebot. Die Zensur von Berichterstattung ist ausgeschlossen.

Deutschlandfunk

Als Rundfunkanstalt für jedwede Möglichkeit der zeitgemäßen Berichterstattung wird der Deutschlandfunk festgelegt. Der Deutschlandfunk ist zu wahrheitsgemäßer und vollumfänglicher Berichterstattung verpflichtet.

Der Deutschlandfunk bietet angemessenen Raum für die Vorstellung von Kandidaten für öffentliche Ämter und öffentliche Befragungen dieser durch deutsche Menschen und verkündet die Ergebnisse von Wahlen und Volksbefragungen sowie von Regularien der Landkreise, kreisfreien Städte und des Deutschen Rates.

Der Deutschlandfunk bietet Raum zur Vorstellung von Gemeinden, berichtet über Projekte von Gemeinden und Oberbürgermeistern und deren Ergebnisse sowie über alle Maßnahmen der Ministerien.

Wehrpflicht

Jeder deutsche Mann ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu 1 Jahr Dienst in den Streitkräften verpflichtet.

Schiedsstellen

Für die Lösung von Streitfällen richtet jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt eine Schiedsstelle ein. Für jeden Streitfall werden in einem zufälligen Losverfahren aus dem betreffenden Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt 9 verpflichtete, wahlberechtigte Deutsche ausgewählt, deren Aufgabe es ist, mit einer Mehrheit von mindestens 6 Stimmen eine Lösung herbeizuführen.

Die Entscheidungen werden gemäß des vom Minister für Volkswohlfahrt verantworteten und gültigen Strafkatalogs angewendet. Weitere Regelungen betreffend der Schiedsstellen organisieren die Oberbürgermeister der Landkreise und kreisfreien Städte selbstverantwortlich.

Die Achtung der Unschuldsvermutung gegenüber dem Menschen ist oberstes Gebot. Niemand hat das Recht, einen Menschen bis zum zweifelsfreien Beweis seiner Schuld als schuldig zu bezeichnen. Jeder hat das Recht, zu schweigen. In allen Rechtsverfahren sind die Menschen gleich zu behandeln.

Aufbau und Organisation Deutschlands

Gemeinden und Stadtteile

Gemeinden und Stadtteile organisieren sich selbstständig in den 401 Landkreisen und kreisfreien Städten, wie sie im Januar 2021 im Rahmen der Verwaltung “Bundesrepublik in Deutschland“ vorhanden sind.

Gemeinden und Stadtteile wählen für die Versorgung mit Lebensmitteln, das Wohlergehen der Menschen und das Gedeihen der Gemeinden und Stadtteile verantwortliche Bürgermeister. Die Bewerber für das Bürgermeisteramt erhalten die Gelegenheit, sich und ihre Eignung für die jeweilige organisatorische Aufgabe im Deutschlandfunk öffentlich vorzustellen.

Jeder Bürgermeister kann mit den Stimmen von 25 % der wahlberechtigten Menschen in den Gemeinden und Stadtteilen mittels einer von den Gemeinden und Stadtteilen zu organisierenden Volksbefragung aus seinem Amt entfernt werden. Eine Amtsenthebung tritt bei Verkündung des Ergebnisses der Volksbefragung mit sofortiger Wirkung in Kraft. Wahlergebnisse und Ergebnisse von Volksbefragungen werden über den Deutschlandfunk öffentlich und wahrheitsgemäß verkündet.

Bürgermeister benennen innerhalb ihres Landkreises oder ihrer kreisfreien Stadt einen der Ihren zum Oberbürgermeister. Oberbürgermeister kann nur sein, wer Bürgermeister ist. Der Oberbürgermeister trägt, neben seiner Funktion als Bürgermeister, die Verantwortung für das Wohlergehen der Menschen und das Gedeihen des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt in den zugehörigen Gemeinden und Stadtteilen und dient zudem als Bindeglied zu anderen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Die 401 Oberbürgermeister treffen sich in der ersten Märzwoche und der ersten Septemberwoche im Reichstag zu Berlin zum Zwecke der Vorstellung in ihrer Verantwortung befindlicher Projekte und des gegenseitigen Austausches.

Die Gemeinden und Stadtteile sowie die Landkreise und kreisfreien Städte handeln gemäß den in dieser Erklärung für ganz Deutschland und das Deutsche Volk gültigen Bestimmungen. Darüber hinaus sind die Gemeinden und Stadtteile sowie die Landkreise und kreisfreien Städtefrei und selbstverantwortlich.

Der Deutsche Rat

Das Deutsche Volk wählt in freier und geheimer, von den Gemeinden und Stadtteilen organisierter Wahl die Minister des Deutschen Rates. Dieser gliedert sich in die Ministerien Volkswohlfahrt, Finanzen, Außenbeziehungen und Landessicherheit. Aufgabe der vier Minister ist die voll verantwortliche Organisation ihrer Zuständigkeitsbereiche.

Die Bewerber für die Ministerien erhalten die Gelegenheit, sich und ihre Eignung für die jeweilige organisatorische Aufgabe im Deutschlandfunk öffentlich vorzustellen. Für eine Amtsenthebung sind 10 % der Stimmen aller Wahlberechtigten im Rahmen einer von den Gemeinden und Stadtteilen zu organisierenden Volksbefragung erforderlich. Eine Amtsenthebung tritt bei Verkündung des Ergebnisses der Volksbefragung mit sofortiger Wirkung in Kraft. Wahlergebnisse und Ergebnisse von Volksbefragungen werden über den Deutschlandfunk öffentlich und wahrheitsgemäß verkündet.

Wahlverfahren

Wahlberechtigt bei Bürgermeisterwahlen sowie Volksbefragungen sind alle in Deutschland in einer Gemeinde oder einem Stadtteil lebenden Deutschen ab Vollendung des 21. Lebensjahres. Kandidaten für Bürgermeisterwahlen müssen selbst wahlberechtigt sein. Weitere Regularien für die Bürgermeisterwahlen bestimmen die Gemeinden und Stadtteile selbstständig.

Wahlberechtigt bei Wahlen zum Deutschen Rat sowie Volksbefragungen sind alle in Deutschland in einer Gemeinde oder einem Stadtteil lebenden Deutschen ab Vollendung des 21. Lebensjahres. Von der Wahl zum Deutschen Ratausgeschlossen sind alle Bürgermeister sowie von den Gemeinden und Stadtteilen von Wahlen ausgeschlossenen Menschen und inhaftierte Straftäter. Kandidaten für den Deutschen Rat müssen selbst wahlberechtigt sein und das 35. Lebensjahr vollendet haben.

Die Bildung von Parteien ist ausgeschlossen. Jeder Bewerber um ein Amt als Bürgermeister oder Minister für den Deutschen Rat ist frei und handelt voll verantwortlich.

Als Wahltag wird der 9. November des Jahres festgelegt. Die Kandidatur als Bürgermeister oder Minister für den Deutschen Rat ist bis spätestens 1. August des Jahres öffentlich zu verkünden. Die Legislaturperiode beträgt 5 Jahre. Der Beginn der Legislaturperiode ist der 1. Januar des Folgejahres.

Bei mehr als zwei Kandidaten gehen jene zwei Kandidaten am 16. November des Jahres in die Stichwahl, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen, sofern keiner der Kandidaten mindestens 51 % der Stimmen auf sich vereint. Als gewählt gilt der Kandidat, welcher mindestens 51 % der Stimmen auf sich vereint. Die Wiederwahl ist möglich.

Wird ein Bürgermeister seines Amtes durch Volksbefragung enthoben, ist innerhalb von 4 Wochen ein neuer Bürgermeister zu wählen. Wird ein Minister des Deutscher Rates durch Volksbefragung seines Amtes enthoben, setzen die verbleibenden 3 Minister des Deutschen Rates umgehend eine Übergangsvertretung ein. Doppelt besetzte Ministerposten sind ausgeschlossen. Ein neuer Minister für den Deutschen Rat ist innerhalb von 8 Wochen zu wählen. Die Amtszeiten der neu gewählten Bürgermeister und/oder des neu gewählten Ministers des Deutschen Rates beginnen umgehend und enden mit Ablauf der laufenden Legislaturperiode.

Minister des Deutschen Rates

Der Minister für Volkswohlfahrt organisiert und verantwortet:

– die für die Menschen unentgeltliche Grundversorgung mit elektrischer Energie, gesundem Trinkwasser und die Aufbereitung von Abwasser,

– die für die Menschen unentgeltliche und vollumfängliche Möglichkeit des Zugangs zu zeitgemäßen Kommunikationmitteln,

– die freie und wahrheitsgemäße Information über die Handlungen des Deutschen Rates sowie der Gemeinden und Stadtteile und der Landkreise und kreisfreien Städte mittels des Deutschlandfunks

– die Verkehrsinfrastruktur in Form von Straßen und Schienennetzen sowie der Schifffahrt und des Luftverkehrs

– die Oberste Schiedsstelle, bestehend aus 9 verpflichteten, wahlberechtigten Deutschen, welche für jeden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unlösbaren Streitfall, zwecks endgültiger Entscheidung, in einem zufälligen Losverfahren aus dem Deutschen Volk ausgewählt werden

– den für ganz Deutschland einheitlich gültigen Strafkatalog.

Der Minister für Finanzen organisiert und verantwortet:

– die Deutschlandbank als einziges zugelassenes Geldinstitut und Verwaltungseinheit für Geldwesen, Versicherungswesen, Steuerstelle, Gesundheitskasse und Grundversorgungskasse

– die Inlandswährung und die Geldmenge

Die Erhebung von Zinsen ist ausgeschlossen. Deutschlands Währung ist die Deutsche Mark. Die Geldmenge ist an den Wert aller Inlandsproduktion und Inlandsdienstleistungen gebunden. Wertstabilität ist oberstes Ziel der Deutschlandbank.

– das Versicherungswesen und die Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung für jeden Einwohner einer deutschen Gemeinde und eines Stadtteils

– die Gesundheitskasse und die Gesundheitsversicherung als Pflichtversicherung eines jeden Einwohners einer deutschen Gemeinde und eines Stadtteils

– die Steuerstelle sowie die Verteilung der finanziellen Mittel für die Ministerien und deren Abteilungen

Im Versicherungswesen und im Gesundheitswesen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz auf der Beitragsseite sowie auf der Leistungsseite für alle Versicherten.

– die einheitliche Grundversorgung aller insgesamt 15 Jahre in Deutschland lebenden Menschen ab Vollendung des 65. Lebensjahres

Die Auszahlung der einheitlichen Grundversorgung für alle Menschen, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist an den Wohnort in Deutschland gebunden. Weiteres wird vom Minister für Finanzen festgelegt und verantwortet.

Der Minister für Außenbeziehungen organisiert und verantwortet:

– Deutschlands diplomatische Beziehungen mit dem Ausland

– Deutschlands Vertretungen im Ausland

– Wareneinfuhren und Warenausfuhren mit dem Ausland

Die Ausfuhr der Deutschen Mark ins Ausland ist ausgeschlossen.

Der Minister für Landessicherheit organisiert und verantwortet:

– die Wehrfähigkeit Deutschlands mittels Streitkräften

– die Grenzsicherung Deutschlands mittels Streitkräften

– den Katastrophenschutz mittels Streitkräften

Der Minister für Landessicherheit ist zugleich oberster Befehlshaber der Streitkräfte Deutschlands. Diese dürfen ausschließlich auf deutschem Boden und zur Verteidigung deutschen Bodens und des Deutschen Volkes oder im Katastrophenfall eingesetzt werden.

(Verfasst von deutschen Patrioten im Januar 2021)

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